Fragen und Antworten
Viele Menschen haben Fragen zur Betreuung. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
Eine Betreuung ist eine Hilfe.
Die Betreuerin hilft Ihnen.
Zum Beispiel bei Ämtern oder bei Ärzten.
Die Betreuerin handelt nach Ihren Wünschen.
Ist Betreuung wie früher die Entmündigung?
Nein.
Die Entmündigung gibt es nicht mehr.
Schon seit über 30 Jahren nicht mehr.
Bei einer Betreuung behalten Sie Ihre Rechte.
Wer entscheidet über eine Betreuung?
Das Betreuungs-Gericht entscheidet.
Ein Arzt schreibt einen Bericht.
Der Richter spricht mit Ihnen.
Dann entscheidet das Gericht.
Was sind Aufgaben-Kreise?
Aufgaben-Kreise sind Bereiche vom Leben.
Das Gericht entscheidet: Welche Bereiche?
Zum Beispiel:
- Hilfe bei der Gesundheit
- Hilfe mit dem Geld
- Hilfe mit der Wohnung
- Hilfe mit Ämtern
Nur in diesen Bereichen darf die Betreuerin handeln.
Was ist der Unterschied zur Vor-Sorge-Vollmacht?
Eine Vor-Sorge-Vollmacht geben Sie selbst.
Sie sind gesund und klar im Kopf.
Sie sagen: Person X darf für mich entscheiden.
Wenn es mir später schlecht geht.
Bei einer Betreuung entscheidet das Gericht.
Das Gericht wählt die Betreuerin aus.
Wichtig:
Wenn Sie eine Vor-Sorge-Vollmacht haben: Brauchen Sie oft keine Betreuung.
Was ist eine Patienten-Verfügung?
Eine Patienten-Verfügung ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Welche Behandlung will ich?
Welche Behandlung will ich nicht?
Den Brief schreiben Sie, wenn Sie gesund sind.
Der Brief hilft später:
Wenn Sie nicht mehr selbst sprechen können.
Kann ein Angehöriger Betreuer werden?
Ja.
Zum Beispiel ein Sohn oder eine Tochter.
Oder eine Schwester oder ein Bruder.
Das ist eine ehrenamtliche Betreuung.
Das heißt:
Der Angehörige bekommt kein Geld dafür.
Was macht die Betreuerin? (Überblick)
Die Betreuerin hilft Ihnen bei vielen Dingen.
Aber nur in den Bereichen, die das Gericht gesagt hat.
Die Betreuerin:
- spricht mit Ihnen
- hört Ihnen zu
- fragt nach Ihren Wünschen
Die Betreuerin hilft bei Ämtern:
- schreibt Briefe an Ämter
- stellt Anträge
- prüft Bescheide
Die Betreuerin hilft mit dem Geld:
- prüft das Konto
- bezahlt Rechnungen
- gibt Taschen-Geld
Die Betreuerin hilft bei der Gesundheit:
- spricht mit Ärzten
- entscheidet mit bei Behandlungen
- achtet auf die Patienten-Verfügung
Die Betreuerin hilft bei der Wohnung:
- kümmert sich um den Miet-Vertrag
- organisiert Hilfe zu Hause
Die Betreuerin schreibt einen Bericht.
Jedes Jahr geht der Bericht ans Gericht.
Pflegt die Betreuerin mich?
Nein.
Die Betreuerin pflegt Sie nicht.
Pflege macht ein Pflege-Dienst.
Oder das Pflege-Heim.
Die Betreuerin kocht nicht.
Die Betreuerin putzt nicht.
Die Betreuerin fährt Sie nicht.
Aber:
Die Betreuerin bezahlt die Pflege-Rechnungen.
Die Betreuerin stellt Anträge bei der Pflege-Kasse.
Wer bestimmt, wo ich wohne?
Sie bestimmen das selbst.
Wenn Sie zu Hause wohnen wollen: Dann ist das Ihr Recht.
Eine geschlossene Unter-Bringung ist nur selten erlaubt.
Dafür muss ein Richter entscheiden.
Darf die Betreuerin meine Wohnung kündigen?
Nicht allein.
Die Betreuerin braucht die Erlaubnis vom Gericht.
Ist die Betreuerin immer erreichbar?
Nein.
Die Betreuerin arbeitet wie in einem normalen Büro.
Die Betreuerin ist nicht rund um die Uhr erreichbar.
In einem Notfall:
Rufen Sie 112 an.
Oder den Arzt-Notruf 116 117.
Was macht die Betreuerin nicht?
Die Betreuerin macht viele Dinge nicht.
Das ist wichtig zu wissen.
Die Betreuerin pflegt Sie nicht.
Die Betreuerin kocht nicht.
Die Betreuerin putzt nicht.
Die Betreuerin wäscht nicht.
Die Betreuerin fährt Sie nicht.
Die Betreuerin kauft nicht für Sie ein.
Die Betreuerin begleitet Sie nicht zum Arzt.
Die Betreuerin ist kein Besuch.
Die Betreuerin ist kein Ersatz für die Familie.
Die Betreuerin behandelt Sie nicht.
Das macht nur der Arzt.
Die Betreuerin entscheidet nicht gegen Ihren Willen.
Die Betreuerin macht das, was Sie möchten.
Für andere Hilfen gibt es:
- den Pflege-Dienst
- das Pflege-Heim
- den Einkaufs-Dienst
- den Besuchs-Dienst
- die Familie und Freunde
Bleibe ich geschäfts-fähig?
Ja.
Sie können weiter Verträge unterschreiben.
Sie können weiter Geld abheben.
Darf ich wählen, heiraten und ein Testament machen?
Ja. Das sind Ihre Rechte.
Niemand kann Ihnen diese Rechte nehmen.
Was mache ich, wenn ich nicht zufrieden bin?
Sie können das Gericht anrufen.
Sie können sich beschweren.
Sie können eine andere Betreuerin verlangen.
Wer kontrolliert die Betreuerin?
Das Betreuungs-Gericht kontrolliert.
Jedes Jahr muss die Betreuerin einen Bericht schreiben.
Im Bericht steht:
- Was hat die Betreuerin gemacht?
- Wie geht es der Person?
- Wie viel Geld ist da?
Wann endet eine Betreuung?
Die Betreuung endet:
- Wenn Sie keine Hilfe mehr brauchen.
- Wenn die Person stirbt.
Das Gericht prüft regelmäßig:
Braucht die Person noch eine Betreuung?
Ist Ihre Frage nicht dabei?
Rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns.
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