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Schwere Wörter

Bei einer Betreuung gibt es viele schwere Wörter. Hier erklären wir diese Wörter in Leichter Sprache.

Anhörung

Das ist ein Termin beim Gericht.

Der Richter spricht mit Ihnen.

Der Richter fragt: Was wollen Sie?

Das passiert oft bei Ihnen zu Hause.

Oder im Heim.

Aufgaben-Kreis

Das sind Bereiche vom Leben.

Das Gericht entscheidet:

In welchen Bereichen hilft die Betreuerin?

Zum Beispiel:

  • Hilfe bei der Gesundheit
  • Hilfe mit dem Geld
  • Hilfe mit der Wohnung

Betreuungs-Behörde

Das ist eine Stelle beim Landkreis.

Die Betreuungs-Behörde hilft dem Gericht.

Sie berät auch Angehörige.

Bei uns in der Region:

  • Wetterau-Kreis
  • Vogelsberg-Kreis

Betreuungs-Gericht

Das ist ein Teil vom Amts-Gericht.

Das Betreuungs-Gericht entscheidet:

  • Wer bekommt eine Betreuung?
  • Wer wird Betreuer?
  • Was darf die Betreuerin machen?

Betreuungs-Plan

Das ist ein Plan.

Den Plan machen Sie zusammen mit der Betreuerin.

Im Plan steht:

  • Was sind Ihre Ziele?
  • Was sind Ihre Wünsche?
  • Was muss getan werden?

Betreuungs-Verfügung

Das ist ein Brief.

Sie schreiben den Brief, wenn Sie gesund sind.

Im Brief steht:

Wer soll meine Betreuerin werden?

Oder: Wer soll nicht meine Betreuerin werden?

Das Gericht beachtet Ihren Wunsch.

Einwilligungs-Vorbehalt

Das ist eine besondere Regel.

Der Einwilligungs-Vorbehalt ist selten.

Der Einwilligungs-Vorbehalt heißt:

Für manche Sachen brauchen Sie die Erlaubnis von der Betreuerin.

Zum Beispiel:

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Diese Regel gibt es nur bei großer Gefahr.

Zum Beispiel bei vielen Schulden.

Freiheits-Entziehende Maßnahme

Die Abkürzung ist: FeM.

FeM sind Maßnahmen gegen Ihren Willen.

Zum Beispiel:

  • Gitter am Bett
  • Gurt am Bauch
  • Eine Tür, die verschlossen ist
  • Bestimmte beruhigende Medikamente

Diese Maßnahmen sind nur selten erlaubt.

Das Gericht muss immer prüfen.

Gesundheits-Sorge

Das ist ein Aufgaben-Kreis.

Die Betreuerin darf dann:

  • Mit Ärzten sprechen
  • Termine machen
  • Einer Behandlung zustimmen
  • Mit der Kranken-Kasse sprechen

Aber: Ihr Wille zählt.

Jahres-Bericht

Jedes Jahr schreibt die Betreuerin einen Bericht.

Der Bericht geht ans Gericht.

Im Bericht steht:

  • Was hat die Betreuerin gemacht?
  • Wie geht es der Person?
  • Wie viel Geld ist da?

Patienten-Verfügung

Das ist ein Brief.

Sie schreiben den Brief, wenn Sie gesund sind.

Im Brief steht:

Welche Behandlung will ich?

Welche Behandlung will ich nicht?

Der Brief hilft später:

Wenn Sie nicht mehr selbst sprechen können.

Unter-Bringung

Unter-Bringung heißt:

Eine Person wird in ein geschlossenes Haus gebracht.

Dort kann sie nicht weg-gehen.

Das ist sehr selten.

Ein Richter muss immer zustimmen.

Es passiert nur bei großer Gefahr.

Zum Beispiel bei schwerer Krankheit der Seele.

Verfahrens-Pflegerin

Die Verfahrens-Pflegerin ist eine Helferin vor Gericht.

Sie vertritt Ihre Wünsche beim Gericht.

Die Verfahrens-Pflegerin ist unabhängig.

Sie ist nicht Ihre Betreuerin.

Frau Schmidt-Wolf arbeitet auch als Verfahrens-Pflegerin.

Vermögens-Sorge

Das ist ein Aufgaben-Kreis.

Die Betreuerin hilft beim Geld.

Zum Beispiel:

  • Rechnungen bezahlen
  • Anträge stellen für Rente oder Wohn-Geld
  • Mit der Bank sprechen
  • Konto führen

Das Geld bleibt Ihr Geld.

Die Betreuerin darf nichts für sich nehmen.

Vor-Sorge-Vollmacht

Das ist ein Brief.

Sie schreiben den Brief, wenn Sie gesund sind.

Im Brief steht:

Person X darf für mich entscheiden.

Wenn es mir später schlecht geht.

Wichtig:

Mit einer Vor-Sorge-Vollmacht brauchen Sie meistens keine Betreuung.

Fehlt ein Wort?

Sagen Sie uns Bescheid.

Wir erklären es Ihnen.

Anrufen: 06043 57590-74

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