Ihre Rechte
Auch mit Betreuung haben Sie viele Rechte. Diese Rechte bleiben. Niemand darf sie Ihnen weg-nehmen.
Ihr Wille zählt
Das ist der wichtigste Punkt.
Die Betreuerin muss fragen: Was wollen Sie?
Die Betreuerin muss tun: Was Sie wollen.
Die Betreuerin darf nicht einfach bestimmen.
Auch wenn die Betreuerin etwas anderes besser findet.
Nur in seltenen Fällen ist das anders.
Zum Beispiel bei großer Gefahr für Sie.
Sie dürfen Verträge unterschreiben
Sie bleiben geschäfts-fähig.
Das heißt:
Sie dürfen Verträge unterschreiben.
Sie dürfen Geld abheben.
Sie dürfen Sachen kaufen.
Sie dürfen wählen
Sie dürfen bei allen Wahlen wählen.
Zum Beispiel:
- Bundestag
- Europa-Wahl
- Landtag
- Wahlen in der Stadt
Das ist Ihr Recht.
Niemand kann Ihnen das weg-nehmen.
Sie dürfen heiraten
Sie dürfen heiraten.
Sie dürfen sich scheiden lassen.
Die Betreuerin darf das nicht verbieten.
Die Betreuerin darf das auch nicht für Sie machen.
Sie dürfen ein Testament machen
Sie dürfen bestimmen:
Wer bekommt Ihre Sachen nach Ihrem Tod?
Das schreiben Sie in ein Testament.
Das dürfen Sie selbst machen.
Die Betreuerin darf das nicht für Sie machen.
Ihre Post gehört Ihnen
Ihre Briefe gehören Ihnen.
Ihre E-Mails gehören Ihnen.
Die Betreuerin darf Ihre Post nur öffnen:
Wenn das Gericht das erlaubt hat.
Sie dürfen Besuch bekommen
Sie entscheiden: Wer besucht mich?
Sie entscheiden: Mit wem telefoniere ich?
Die Betreuerin darf das nicht einfach verbieten.
Sie dürfen in Ihrer Wohnung bleiben
Sie wollen zu Hause wohnen bleiben?
Das ist Ihr Recht.
Niemand darf Sie einfach ins Heim bringen.
Eine geschlossene Unter-Bringung ist besonders streng.
Dafür muss ein Richter prüfen.
Die Betreuerin allein darf das nicht entscheiden.
Was ist, wenn ich nicht zufrieden bin?
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Mit der Betreuerin sprechen
Sagen Sie: Was stört Sie?
Oft klärt sich so ein Problem.
Sich beim Gericht beschweren
Sie können das Betreuungs-Gericht anrufen.
Oder Sie können einen Brief schreiben.
Das Gericht hört Ihnen zu.
Eine andere Betreuerin verlangen
Sie möchten eine andere Betreuerin?
Das ist Ihr Recht.
Schreiben Sie das dem Gericht.
Die Betreuung beenden
Sie brauchen die Betreuung nicht mehr?
Dann sagen Sie das dem Gericht.
Das Gericht prüft, ob die Betreuung endet.
Zusammen-Fassung
- Sie bleiben geschäfts-fähig.
- Sie dürfen wählen.
- Sie dürfen heiraten.
- Sie dürfen ein Testament machen.
- Ihre Post gehört Ihnen.
- Sie dürfen selbst über Ihre Wohnung bestimmen.
- Sie dürfen sich beschweren.
- Sie dürfen eine andere Betreuerin verlangen.
Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten?
Rufen Sie uns an.
Wir beantworten Ihre Fragen.